Verhalten bei einem Unfall

 

Unfallstelle absichern

 

 

Zu den ersten Maßnahmen nach einem Unfall gehört das Absichern der Unfallstelle, um sich und andere vor weiterem Schaden zu schützen. Unbedingt anhalten: Wenn Sie einfach weiterfahren, machen Sie sich der Unfallflucht schuldig.

  • Anhalten und Warnblinkanlage einschalten

  • Warndreieck gut sichtbar und in ausreichendem Abstand am Fahrbahnrand aufstellen. Auf Landstraßen oder Autobahnen sollte das Warndreieck in etwa 100 Metern Entfernung vom Fahrzeug stehen.

   
Erste Hilfe leisten

 

 

Wird bei einem Unfall jemand verletzt, ist es Ihre Pflicht, Verletzten erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls Rettungsdienst oder Polizei anzurufen. Auf Autobahnen gibt es alle zwei Kilometer Notrufsäulen. Pfeile auf den Markierungspfosten zeigen in Richtung des kürzesten Wegs. Konzentrieren Sie sich auf die bekannten fünf W:

  • Wo ist es passiert?

  • Was ist passiert?

  • Wie viele Verletzte?

  • Welche Art von Verletzungen (z. B.: Ist jemand eingeklemmt?)

  • Wer meldet den Unfall?

Legen Sie nicht gleich auf, und warten Sie Rückfragen ab

   
   
Polizei rufen?

 

 

Die Polizei sollten Sie in folgenden Fällen rufen:

  • Personenschaden

  • hoher Sachschaden (über 500 Euro)

  • unklare Schuldfrage

  • Mehrere Fahrzeuge sind am Unfall beteiligt

  • Unfallgegner entfernt sich unerlaubt vom Unfallort

  • Unfallgegner kann seine Daten nicht darlegen

  • Fahrzeug des Unfallgegners ist im Ausland zugelassen, oder Unfallbeteiligte wohnen im Ausland

 

   
Daten der Unfallbeteiligten notieren  
 

Für eine schnelle Schadenregulierung sollten Sie die wichtigsten Daten direkt nach einem Unfall festhalten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Unfallbeteiligten
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge
  • Fahrzeughalter (steht im Fahrzeugschein)
  • Versicherungsgesellschaft
  • Versicherungsschein-Nummer
  • Name, Anschrift, Telefonnummer und gegebenenfalls amtliches Kennzeichen von Unfallzeugen

Jeder Unfallbeteiligte ist den anderen gegenüber verpflichtet, diese Angaben zu machen. Wer sich weigert, macht sich strafbar im Sinne der Unfallflucht.

 

   
Wildunfall  
  Sollten Sie mit einem Wild kollidiert sein, fassen Sie das Tier nicht an, und nehmen Sie es nicht mit. Informieren Sie sofort die Polizei oder das Forstamt, auch wenn das Tier geflüchtet ist. Lassen Sie das beschädigte Fahrzeug unbedingt von Ihrer Kfz-Versicherung begutachten. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der Schaden dadurch entstand, dass Sie dem Tier ausgewichen sind.
   
   
 

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